Muss ich Umsatzsteuer auf meine Preise aufschlagen?
Das hängt von deinem Steuer-Status ab. luno trifft keine steuerliche Bewertung für dich – wir schaffen nur den Rahmen, dass du deinen korrekten Brutto-Preis eintragen kannst.
Kleinunternehmer:in nach §19 UStG: Du weist keine Umsatzsteuer aus. Dein bei luno hinterlegter Preis ist dein Endpreis, ohne USt-Anteil. Auf deiner Rechnung an die buchende Person steht dann der Hinweis nach §19 UStG.
Regelbesteuerung (umsatzsteuerpflichtig): Dein bei luno hinterlegter Preis muss die USt bereits enthalten (Brutto-Modell). Für kurzfristige Vermietung von Räumen zu Sport-, Bewegungs- oder Kursbetrieb gilt in Deutschland in der Regel der Regelsatz 19 %. Bei reiner Raumüberlassung ohne weitere Leistungen kann es Ausnahmen geben (Steuerbefreiung nach §4 Nr. 12 UStG) – das hängt vom Einzelfall ab.
Auf der Rechnung an die buchende Person:
- Kleinunternehmer:in: Bruttobetrag = Nettobetrag, Hinweis „Nach §19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet“.
- Regelbesteuerung: Nettobetrag, ausgewiesener Steuersatz (z. B. 19 %), Steuerbetrag, Bruttobetrag. Plus deine USt-IdNr.
Wenn dein Status sich ändert (z. B. Kleinunternehmer-Grenze überschritten): Aktualisiere deine Brutto-Preise im Dashboard rechtzeitig – bestehende Buchungen behalten den damals gültigen Preis, neue laufen auf den neuen.
Unsicher? Die steuerliche Bewertung von Raumvermietung hängt stark vom Einzelfall ab (Art der Nutzung, mitgelieferte Leistungen, Dauer der Überlassung). Sprich mit deinem Steuerberater – ein Hilfeartikel ersetzt das nicht.
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