Was ist der Provisions-Beleg von luno?
Bei jeder Buchung mit Online-Zahlung behält luno die Vermittlungsprovision automatisch von deiner Auszahlung ein. Damit du das buchhalterisch sauber als Betriebsausgabe verbuchen kannst, erstellt luno pro Buchung einen Beleg über genau diese Provision.
Form: Kleinbetragsrechnung nach §33 UStDV (formal vereinfachte Rechnung für Beträge bis 250 EUR brutto). Die meisten Provisionen liegen darunter; in seltenen Fällen wechselt luno auf eine reguläre Rechnung.
Was auf dem Beleg steht:
- luno als Rechnungssteller, mit USt-IdNr.
- Datum der Buchung und Buchungsnummer (beginnt mit „LUN-“).
- Provisionsbetrag mit ausgewiesener Umsatzsteuer (19 %).
- Bezug auf die zugrundeliegende Buchung.
Wo du ihn findest:
- Per E-Mail: Nach jeder bestätigten und bezahlten Buchung schickt luno den Beleg an die in deinem Studio hinterlegte E-Mail-Adresse.
- Im Dashboard: Buchung öffnen → Abschnitt „Belege“ → PDF herunterladen. Auch ältere Belege sind dort jederzeit abrufbar.
Im Direktmodus: Es gibt keinen Provisions-Beleg, weil keine Provision anfällt. Du rechnest selbst mit der Nutzer:in ab, luno sieht die Zahlung nicht.
Bei Stornierung mit Erstattung: Wird eine Buchung anteilig erstattet, wird die Provision entsprechend anteilig korrigiert. Du bekommst einen Korrektur-Beleg (Stornorechnung) mit Verweis auf den ursprünglichen Beleg.
Für die Vorsteuer: Die auf dem Beleg ausgewiesene Umsatzsteuer ist bei Umsatzsteuerpflicht in der Regel vorsteuerabzugsfähig. Die finale Beurteilung steht bei deinem Steuerberater.
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