Was ist der Provisions-Beleg von luno?

Bei jeder Buchung mit Online-Zahlung behält luno die Vermittlungsprovision automatisch von deiner Auszahlung ein. Damit du das buchhalterisch sauber als Betriebsausgabe verbuchen kannst, erstellt luno pro Buchung einen Beleg über genau diese Provision.

Form: Kleinbetragsrechnung nach §33 UStDV (formal vereinfachte Rechnung für Beträge bis 250 EUR brutto). Die meisten Provisionen liegen darunter; in seltenen Fällen wechselt luno auf eine reguläre Rechnung.

Was auf dem Beleg steht:

  • luno als Rechnungssteller, mit USt-IdNr.
  • Datum der Buchung und Buchungsnummer (beginnt mit „LUN-“).
  • Provisionsbetrag mit ausgewiesener Umsatzsteuer (19 %).
  • Bezug auf die zugrundeliegende Buchung.

Wo du ihn findest:

  • Per E-Mail: Nach jeder bestätigten und bezahlten Buchung schickt luno den Beleg an die in deinem Studio hinterlegte E-Mail-Adresse.
  • Im Dashboard: Buchung öffnen → Abschnitt „Belege“ → PDF herunterladen. Auch ältere Belege sind dort jederzeit abrufbar.

Im Direktmodus: Es gibt keinen Provisions-Beleg, weil keine Provision anfällt. Du rechnest selbst mit der Nutzer:in ab, luno sieht die Zahlung nicht.

Bei Stornierung mit Erstattung: Wird eine Buchung anteilig erstattet, wird die Provision entsprechend anteilig korrigiert. Du bekommst einen Korrektur-Beleg (Stornorechnung) mit Verweis auf den ursprünglichen Beleg.

Für die Vorsteuer: Die auf dem Beleg ausgewiesene Umsatzsteuer ist bei Umsatzsteuerpflicht in der Regel vorsteuerabzugsfähig. Die finale Beurteilung steht bei deinem Steuerberater.

Frage nicht dabei?

Schreib uns an [email protected]. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags.

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