Was ist mit der Preisangabenverordnung (PAngV)?
Die Preisangabenverordnung (PAngV) verlangt in Deutschland, dass öffentlich sichtbare Preise gegenüber Verbraucher:innen Endpreise (Brutto) sind. Versteckte Zuschläge sind nicht erlaubt.
Wie luno das umsetzt: Der Preis, den du im Dashboard für einen Raum (oder eine Preisregel) hinterlegst, ist der Brutto-Endpreis – also das, was die buchende Person sieht und zahlt. luno schlägt nichts auf, was du nicht selbst eingegeben hast.
Konkret heißt das für dich:
- Bist du umsatzsteuerpflichtig (Regelbesteuerung), enthält dein eingegebener Preis bereits die Umsatzsteuer (in Deutschland in der Regel 19 % bei kurzfristiger Raumvermietung). Brutto rein, Brutto raus.
- Bist du Kleinunternehmer:in nach §19 UStG, ist dein eingegebener Preis dein Endpreis, ohne USt-Ausweis. Du bist trotzdem konform, weil du keine USt erhebst.
- In beiden Fällen darfst du keine Aufschläge außerhalb des hinterlegten Preises mit der buchenden Person vereinbaren – das wäre PAngV-widrig.
Verbundene Kontakte mit Sonderpreisen: Wenn du mit verbundenen Kontakten individuelle Konditionen vereinbarst, pflege das als separate Preisregel, die nur für diese Kontakte greift – nicht als Aufschlag oder Rabatt außerhalb von luno.
Wenn du unsicher bist, ob dein Preis-Setup PAngV-konform ist: Steuer- oder Rechtsberatung im Einzelfall klärt das verlässlicher als ein Hilfeartikel.
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