Kann ich die Umsatzsteuer auf den Raumpreis als Vorsteuer abziehen?
Ob du die Umsatzsteuer auf den Raumpreis als Vorsteuer abziehen kannst, hängt vom Steuerstatus des Studios ab. luno trifft hier keine Bewertung – wir vermitteln nur die Buchung.
Wenn das Studio umsatzsteuerpflichtig ist:
- Es muss dir eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer ausstellen (Brutto-Modell, in Deutschland in der Regel 19 %).
- Du kannst die ausgewiesene USt als Vorsteuer geltend machen, sofern du selbst vorsteuerabzugsberechtigt bist und die Buchung beruflich nutzt.
- Wenn die Rechnung noch fehlt: direkt beim Studio anfragen (siehe Bekomme ich eine Rechnung über den Raumpreis?).
Wenn das Studio Kleinunternehmer:in nach §19 UStG ist:
- Es weist auf der Rechnung keine USt aus.
- Du kannst dann auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen – es gibt keine USt, die abziehbar wäre.
- Das macht die Buchung nicht „teurer“, weil der Preis schon den Endbetrag enthält.
Wenn du nicht sicher bist, welcher Status:
- Erkennbar an der Rechnung: Mit USt-Zeile → regelbesteuert. Ohne USt-Zeile, aber Hinweis nach §19 UStG → Kleinunternehmer:in.
- Nicht erkennbar, weil noch keine Rechnung vorliegt: Studio fragen – das ist eine ganz normale Auskunft.
Hinweis: Steuerliche Bewertung im Einzelfall gehört zu deinem Steuerberater. Dieser Artikel liefert nur den Rahmen, nicht die Beratung.
Weitere Fragen aus Rechnungen
Frage nicht dabei?
Schreib uns an [email protected]. Wir antworten in der Regel innerhalb eines Werktags.